Pkw Anhänger Versicherung

Viele Anhängernutzer glauben nach wie vor, dass der Anhänger über das Auto, an dem er hängt, mitversichert ist. Seit 2002 müssen PKW Anhänger in Deutschland separat versichert werden.

Früher war der Anhänger über das Zugfahrzeug mitversichert. Es musste nur ein eigenes Kennzeichen für den Straßenverkehr gelassen werden. Doch die Häufung von Unfällen mit PKW Anhängern veranlasste den Gesetzgeber dazu, eine Haftpflichtversicherung zwingend vorzuschreiben, damit auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter mithaftet. Deshalb ist seit 2002 eine eigene Versicherung für PKW Anhänger erforderlich.

Wofür benötigen Sie eine PWK Anhänger Versicherung ?

Bei einem Unfall im fahrenden Verkehr, wird der Schaden meist über die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeuges reguliert. Verursacht ein auf öffentlichen Straßen abgestellter Anhänger einen Schaden, tritt die Anhänger Haftpflicht des Halters ein. Wenn der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein.

Die Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen auch Teil- und Vollkaskoversicherungen für PKW Anhänger an, die unter anderem Diebstahl, Brände oder Unfälle mit Tieren abdecken.

Die KFZ Versicherung des Anhängers haftet gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. Der Geschädigte kann seine Ansprüche sowohl bei der Versicherung des Zugfahrzeuges als auch der des Anhängers geltend machen. Es können auch beide in Anspruch genommen werden.

Verursacht ein abgestellter Anhänger einen Schaden, haftet die private Haftpflichtversicherung. Denn dann gelten Anhänger mangels Motor nicht mehr als Kraftfahrzeug.

Eine Haftpflichtversicherung für Anhänger gibt es schon ab 20 € im Jahr. Steuern sind separat zu zahlen.

Die Anhänger Versicherung wird mit 100% eingestuft, da eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen nicht vorgenommen wird.

Bei Anhänger Versicherungen gelten in der Regel dieselben Kündigungs- und Wechselfristen wie bei der KFZ Versicherung. Dies ist meist der Jahreswechsel.

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Anhänger einen Schaden verursacht, egal mit welchem Zugfahrzeug. Durch diese Versicherung sind jedoch nicht die Schäden abgedeckt, die an dem Anhänger selbst entstanden sind. Selbst die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges mit Vollkaskoversicherung tritt nicht für Schäden am mitgeführten Hänger ein. Hier wäre zu überlegen, eine zusätzliche Vollkaskoversicherung für den Anhänger abzuschließen. Falls man auf eine solche Versicherung verzichtet, hätte das zur Folge, dass der Fahrer des unfallverursachten Zugfahrzeuges die Schäden am Anhänger selbst tragen müsste.

Ein Anhänger wird eher selten zum Gegenstand eines Diebstahls, jedoch ist es nicht ganz ausgeschlossen. Hierfür gibt es spezielle Diebstahlschutzversicherungen. In den meisten Teil- und Vollkaskoversicherungen ist der Diebstahl aber inbegriffen.

Grundsätzlich gilt nicht nur für PKW – auch für Anhänger – Abschließen. Mit speziellen Diebstahlsperren für den Anhänger kann man sich gegen den Diebstahl schützen.

Gewerblich genutzte Anhänger sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Doch durch entsprechende Vereinbarungen der jeweiligen Betriebshaftpflichtversicherung können nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger mitversichert werden. Jedoch nur, wenn diese nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind.

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