Tempo 100 mit Anhänger

Wann dürfen Wohnanhänger / Caravan / Anhänger mit Tempo 100 gezogen werden ?

Wer in seinen Urlaub mit einem Wohnanhänger plant, kennt bestimmt die Konflikte auf der Autobahn mit Lkw, die (unerlaubt) schneller als 80km/h fahren.

Wer dann mit seinem Anhänger 80km/h fährt, wird oft von Lkw überholt. Gefährlicher Effekt für den Anhänger: Der Sog des schnell fahrenden Lkw bringt das Gespann häufig ins Schlingern.

Kennen Sie schon die 100km/h Aufkleber am Heck anderer Anhänger ?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Anhängergespann 100km/h auf Autobahnen und autobahnähnlicher Kraftfahrstraßen fahren:

  • Die Reifen des Anhängers / Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L = 120km/h haben.
  • Der Anhänger / Caravan muss über hydraulische Stoßdämpfer verfügen.
  • Das Zugfahrzeug darf als zulässige Gesamtmasse max. 3,5 t aufweisen.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
  • Die Anhängekupplung muss über eine Stabilisierungseinrichtung verfügen. (Dies kann entfallen, wenn das Zugfahrzeug über ein spezielles ESP für den Anhängebetrieb verfügt, welches in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist. 
  • Die höchstmögliche Stützlast muss ausgenutzt werden.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird ein KFZ-Sachverständiger (TÜV/Dekra/KÜS etc.) nach entsprechender Prüfung eine Bestätigung ausstellen. Mit diesem Schein gehen Sie zur Straßenverkehrsbehörde und lassen die 100km/h Zulassung in den Fahrzeugschein des Anhängers eintragen.

Dort bekommen Sie auch eine gesiegelte Tempo 100 Plakette. Diese muss am Heck des Anhängers angebracht werden.

Dann steht der Fahrt mit erhöhtem Autobahntempo nichts mehr im Wege.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.

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