Auch Anhänger müssen zum TÜV – und das ist auch gut so. Wenn man bedenkt, wie wenig Pflege sie in der Regel bekommen. Bei wenig genutzten Anhängern kann eine TÜV Untersuchung durchaus Sinn machen.
Hier eine Aufstellung für die aktuellen TÜV Fristen seit dem 01.01.1999:
§§ | Fahrzeugart | HU in Monaten | ||
2.1.5 | Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger | |||
2.1.5.1.1 | bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung | 36 | ||
2.1.5.1.2 | für weitere Hauptuntersuchungen | 24 | ||
2.1.5.2 | mit einer bauartbestimmten zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75t <= 3,5t | 24 | ||
2.1.5.3 | mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5t <= 10t | 12 | ||
2.1.5.4 | mit einer zulässigen Gesamtmasse > 10t | |||
2.1.5.4.1 | bei erstmals in den Verkehr genommenen Fahrzeug in den ersten 24 Monaten | 12 | ||
2.1.5.4.2 | für die weiteren Untersuchungen | 12 |